Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wird ab dem 1. Januar 2022 um 10 Prozent auf dann 1.774 Euro angehoben. Mit Mitteln der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung (§ 42 Abs. 2 SGB XI).
Die Preise in der Kurzzeitpflege setzen sich bei einem anerkannten Pfleggrad (2 - 5) aus den Investiionskosten (17,40€) und der Unterkunft & Verpflegung (24,67€) und der Ausbildungsumlage von 1,47€ & 3,32 zusammen. Der pflegebedingte Aufwand wird von der Pflegekasse in dem jeweiligem Pflegegrad übernommen:
Pflegegrad 1: 31,36€
Pflegegrad 2: 40,21€
Pflegegrad 3: 56,39€
Pflegegrad 4: 73,25€
Pflegegrad 5: 80,81€
Der Eigenanteil beläuft sich somit auf 46,86€ unabhänging vom Pflegegrad (2 - 5) für maximal 56 Tage.
Sollten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege Fragen haben sprechen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten und zu Kassenleistungen. Weitere Informationen finden Sie auch im Bereich Leistungsentgelt.