Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft:
Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.
Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.
Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 421 330200-40 oder direkt über unser Kontaktformular.
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit seit dem 01.01.2017 nach Pflegegraden eingeteilt.
Pflegegrad 1: Monatlich nur 125 Euro fließen künftig in Form einer Kostenerstattung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die sich trotzb ihrer noch hohen Selbstständigkeit bereits für ein Alten- oder Pflegeheim entscheiden. Damit will der Gesetzrtgeber noch weitgehend Selbstständige mit geringem Pflegebedarf dazu motivieren, ambulante Pflege zu nutzen und nicht in ein Alten- und Pflegeheim umzuziehen.
Hier die aktuellen Kassenzuschüsse für die vollstationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim:
- Pflegegrad 2: 770 Euro (nur in der Kurzzeit- & Verhinderungspflege möglich)
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro